Allgemeine Bestimmungen

Mit dieser Deklaration bestätigt der Anlieferer (Bauherr/Bauunternehmer/Transporteur/beauftragte Vertretung etc.), dass nur korrekt deklariertes Material gemäss Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen VVEA angeliefert wird. Wenn der Anlieferer verschmutztes bzw. nicht ordnungsgemäss deklariertes Material, das den Anforderungen gemäss VVEA nicht entspricht, in der Ablagerungsstelle ablädt oder abladen lässt, haftet er vollumfänglich für die Kosten der fachgerechten Entsorgung des Materials. Sollten sich während der Bauausführung irgendwelche Anzeichen für eine Verschmutzung ergeben, sind die Anlieferungen umgehend zu stoppen und die zuständigen Behörden (AfU Kt. Solothurn Tel. 032 627 24 47) sowie die Annahmestelle zu informieren.

Die Anlieferungen mit Angabe der entsprechenden Informationen sind am Vortag bis spätestens 16:00 Uhr anzumelden. 
Ohne Voranmeldung behalten wir uns vor, die Annahme des Materials zu verweigern.

Bei ungünstiger Witterung behalten wir uns die Schliessung oder eine Entgegennahme des Materials inkl. Verrechnung eines Schlechtwetterzuschlags vor.

Öffnungszeiten und Schlechtwetterzuschläge für unsere Aushubdeponien entnehmen Sie bitte aus unserer Homepage und den Anschlägen in den Werken/Deponien.

Als integrierter Bestandteil dieser Voranmeldung/Deklaration gelten zudem die Zuschläge und Zusatzleistungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss der gültigen Preisliste.